Spezialgebiete
Zu unseren Spezialgebieten gehören, personell und sachlich eng verzahnt mit dem Steuerrecht, insbesondere
- das Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht
- das Recht der Insolvenzanfechtung, vor allem auch der Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- das Erbrecht und die Vermögensnachfolgeplanung und -gestaltung
- das deutsche und österreichische Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht, auch als ein Modell der flexiblen Nachfolge- und Erbfolgeregelung
- die umfassende Betreuung medizinischer mittelständischer Unternehmen, also vor allem mittlerer und größerer Praxen und MVZs, in allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen.
- das Verwaltungsrecht, insbesondere das Recht der öffentlichen Abgaben / Steuerrecht einschließlich des Verfassungsrechts, sowie die Betreuung von Kommunalunternehmen und privatrechtlich organisierten Unternehmen der öffentlichen Hand.
Interdisziplinär beraten wir umfassend bei Investitionsvorhaben, bei der Erstellung und Umsetzungen von Projektplanungen einschließlich der Finanzierung sowie bei Businessplänen, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen und Umstrukturierungen.
- NON-Profit Unternehmen
NON-Profit Unternehmen unterstützen wir bei der Wahl der optimalen Rechtsform und bei der Errichtung. Zudem kümmern wir uns um eine verantwortungsvolle und nachhaltige Verwaltung.
Steuerberatung
Für Unternehmen und für Privatpersonen bieten wir das gesamte Spektrum der steuerlichen Beratung an. Wir erstellen für Sie Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und die Buchführung / das Rechnungswesen einschließlich notwendiger / sachgerechter Controllingberichte und Analysen. Wichtige Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind Personengesellschaften und gemeinnützige Organisationen / Stiftungen. Wir sind insbesondere auch spezialisiert auf das Erbschaftsteuerrecht und die steuerliche Beratung in der Vermögensnachfolge.
Rechtsberatung
Erfolgreiche Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung setzt die Identifikation mit den Interessen des Mandanten unter sorgfältiger Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Ziele voraus. Unser Beratungsangebot umfasst die Bereiche Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Hand und NON-Profit Unternehmen.
UNTERNEHMEN
Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht gehören zu unseren Kerngebieten. Mit rechtlichem und betriebswirtschaftlichem Know-how beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei Unternehmensgründungen, -käufen und -verkäufen, bei der Vertragsgestaltung und der Geschäftsabwicklung sowie bei unternehmerischen Projekten.
Wir vertreten Sie fachkundig bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern und Behörden sowie bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern. Wir betreuen Unternehmen und Unternehmensgruppen verschiedenster Rechtsformen, vom Einzelunternehmen und der klassischen GmbH und GmbH & Co KG über die Aktiengesellschaft bis zur Stiftung, Genossenschaft, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Vereinen und staatlichen Unternehmensformen. Wir sind dabei vorwiegend in Deutschland, aber auch in Österreich und für Unternehmen in der Schweiz tätig.
Die Unternehmensbetreuung setzt mit stetig zunehmender Bedeutung auch eine vorausschauende Betrachtung in den Bereichen des Wettbewerbs-, Kartell- und Subventionsrechts in Europa voraus. Unsere Kompetenzen im Unternehmensbereich erstrecken sich schließlich auch auf die haftungsrelevanten Bereiche des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise das Planungs- und Bodenschutzrecht. Als besonderes Spezialgebiet haben sich nun seit vielen Jahren das Insolvenzrecht aus der Sicht der Gläubiger und das Markenrecht als eine Kernkompetenz unserer wirtschaftsrechtlichen Abteilung entwickelt.
Im Gesundheitswesen sind wir für Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken, Praxis- und Apparategemeinschaften ebenso wie für einzelne niedergelassene oder privatärztlich tätige Ärzte im Medizinrecht und in der interdisziplinären Beratung in Zulassungsfragen, Steuerfragen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen des laufenden Praxisbetriebs, der Übernahme und Übergabe sowie der Gestaltung von Kooperationen tätig.
PRIVATPERSONEN
Bei den privaten Angelegenheiten unserer Mandanten geht es um den Erwerb, den Erhalt und die Vermehrung des vorhandenen Vermögens, häufig auch um die Erreichung und Sicherung von nicht-monetären Zielen.
Fachliche Arbeit in optimaler Qualität, die sorgfältige Beachtung der sensiblen Schnittstellen von zivil-, erb-, familien- und steuerrechtlichen Aspekten sowie Weitblick und langjährige Erfahrung sind der Schlüssel des Erfolges für unsere Mandanten.
Dies setzt selbstverständlich auch eine wirtschaftlich orientierte Beratung rund um die beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte voraus. Das Bank-, Finanz- und Kapitalanlagerecht sowie auch alle Bereiche rund um die Immobilie gehören zu unserer laufenden rechtlichen Tätigkeit.
ÖFFENTLICHE HAND
Zu unseren Mandanten gehören auch der Staat, Gemeinden, Zweckverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Seit Gründung der Kanzlei bieten wir den öffentlichen Gebietskörperschaften eine hochspezialisierte Beratung in allen Bereichen des Kommunal-, Kommunalabgaben- sowie des privaten und öffentlichen Bau- und Umweltrechts an und vertreten öffentliche Interessen im Zivilrecht und Insolvenzrecht.
Unternehmen der öffentlichen Hand, Privatisierungen und Umstrukturierungen begleiten wir mit rechtlichem, wirtschaftlichem und organisatorischem Know-how, nachdem wir für unsere Mandanten die erforderlichen Entscheidungsparameter aufbereitet und in den zuständigen Gremien den hierfür erforderlichen Konsens erreicht haben.
NON-Profit Unternehmen
Wir betreuen auch seit vielen Jahren Non – Profit Unternehmen verschiedenster Richtungen und Rechtsformen, insbesondere gemeinnützige Vereine und Stiftungen, vom Sportverein über die Familienstiftung bis zur karitativen und zur wissenschaftsnahen Einrichtung (siehe auch unter „Non – Profit – Engagement“).
Schiedsgerichtswesen
Hier empfehlen wir M.I.S, das Münchner Institut für Schiedswesen.